
Förderung
Übungsleiter*innen-Offensive
Das Land NRW stellt für die Qualifizierung von Übungsleitungen 1 Millionen Euro zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden.
Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters werden bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme gefördert. Darunter fallen sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.
Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen. Neben Sportvereinen sind auch weitere Sportanbieter, die qualifiziertes Personal für ihre Sportangebote benötigen, antragsberechtigt.
Weitere Informationen beim Landessportbund NRW!
Alle Förderrichtlinien hier!
Die Antragsunterlagen können ausschließlich per Mail an: