
Förderungen
"Förderung der Übungsarbeit" und "1000x1000"
Förderprogramme gestatet
Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Im Jahr 2023 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.
Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern.
Weitere Infomationen zur Förderung hier!
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.
In diesem Jahr kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Weitere Informationen zur Förderung hier!
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich.