Coronaschutzverordnung vom 09.07.2021
von Henning Peuters (Kommentare: 0)

Coronaregeln im Sport - aktualisierte Übersicht

 

Am 09.07.2021 ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt, nachzulesen hier.

Wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, wird darin eine weitere Inzidenzstufe „0“ eingeführt (7-Tage-Inzidenz von 0 bis einschließlich 10).  

Wo die Stufe 0 verbindlich gilt, wird auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht www.mags.nrw . Derzeit ist dies im Kreis Olpe der Fall.

Danach ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten). Alle Regeln können Sie der beigefügten, aktualisierten Tabelle entnehmen.

Angesichts der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte appellieren wir an alle Verantwortungsträger in unseren Sportvereinen, weiter umsichtig zu agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und Jugendlichen.

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