Erhöhung der Übungsleiterpauschale und vereinfachter Spendennachweis
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Erhöhung der Übungsleiterpauschale und vereinfachter Spendennachweis

Viele Änderungen im Jahressteuergesetz

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

Nur zwei Tage nach dem Bundestag stimmte am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat über zahlreiche neue Regeln im Steuerrecht ab, die ab 1. Januar 2021 gelten sollen.

  • Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) steigt ab 01.01.2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) von 720 auf 840 Euro. Wichtige Hinweise für die Praxis: ÜL-Verträge und Ehrenamtsverträge im Hinblick auf die neue Grenze prüfen und ggf. anpassen.
  • Bis zu einem Betrag von 300 Euro (vorher: 200 Euro) ist nun der vereinfachte Spendennachweis möglich.
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 EUR.

Der LSB NRW hat bereits einige weitergehende Informationen auf seinem VIBSS-Portal veröffentlicht, diese finden SIe hier.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen auf unsere Webseite sowie den Webseiten der Sportorganisationen.

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