
Hinweise für Antragsstellerinnen und Antragsteller
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der diesjährige Aufruf für das Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ am 1. Februar 2025 beginnt.
Das Programm wird durch finanzielle Mittel des Landes und des Bundes unterstützt. Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl und der anschließenden Festlegung des Bundeshaushalts steht das Fördervolumen für dieses Jahr jedoch noch nicht fest. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 betrug das Fördervolumen 21 Millionen Euro und im Jahr 2024 26 Millionen Euro.
Sportvereine sind antragsberechtigt. Eine Übersicht der im letzten Jahr geförderten Projekte finden Sie hier.
Wesentliche Merkmale des Programms:
- Fördervoraussetzung: Gefördert werden Bewegungsräume in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern, die frei und jederzeit öffentlich zugänglich sind (z.B. Bolzplätze, Bouleanlagen, Skateanlagen).
- Antragsberechtigung: Neben Kommunen können auch Sportvereine Anträge stellen. Den Antragsunterlagen muss eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme beigefügt werden.
- Antragsfrist und -weg: Anträge können vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune und der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm, einschließlich der förderfähigen Gebietskulisse und der Förderrichtlinie, sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier.