Förderung der digitalen Ausstattung in den Vereinen
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Förderung digitaler Ausstattung

Digitalförderung für Vereine

Das Land NRW stellt Sportvereinen, Bünden und Verbänden in NRW 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur "Digitalisierung des Breitensports" zur Verfügung. Für unsere angeschlossenen Vereine sowie Stadt- und Gemeindesportverbände stehen insgesamt 400.000 € zur Verfügung.

Die Sportorganisationen haben die Chance auf eine Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitailsierung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen, ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäuden möglich.

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren über den Kreissportbund Olpe. Dies läuft wie folgt ab:

  • Antragsstellung bis 10.03.2023 beim Kreissportbund Olpe e. V. per E-Mail-Anhang an h.peuters@ksb-olpe.org: Antrag hier!
  • Sichtung aller Anträge durch den KSB Olpe. Im Falle einer Überzeichnung des Förderprogramms wird der KSB Olpe anhand von noch festzulegenden Kriterien die jeweiligen Förderbeträge der Antragstellenden anpassen.
  • Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB Olpe bis zum 10.07.2023.​
  • Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023.
  • Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.​
  • Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB Olpe nach Abschluss des Kaufvorgangs, spätestens aber bis zum 15.09.2023.
  • Der KSB Olpe kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
  • Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB Olpe an den Sportverein.

Habt ihr Fragen? Seid ihr noch unsicher, was förderfähig ist und was nicht? Wie läuft es mit der Vorfinanzierung ab? Sicherlich gibt es die ein oder andere Frage zum Förderprogramm. Kein Problem! Meldet ech gerne bei uns, wir helfen weiter! Kontakt

Förderrichtlinien

FAQ

Antrag hier!

 


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