Moderne Sportstätte NRW
Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 werden landesweite Investitionen in die Sportinfrastruktur in Höhe von 600 Millionen Euro ermöglicht. Das Investitionsprogramm im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Plans gliedert sich in drei zentrale Bestandteile:
- 200 Millionen Euro für Sportvereine
- 200 Millionen Euro für Schwimmbäder
- 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten
Der Programmaufruf I (200 Millionen Euro für Sportvereine) ist nun gestartet. Ziel ist es, die Bedingungen für Vereine praxisnah zu verbessern und die Antragsverfahren schlank und transparent zu gestalten, sodass die Mittel zügig in konkrete Projekte vor Ort fließen. Damit unterstützt Nordrhein-Westfalen gezielt den Breitensport, eng verbunden mit dem Bekenntnis zur Olympischen Idee und der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele KölnRheinRuhr. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, gleichermaßen sportliche Aktivität, gesellschaftliche Teilhabe und die Lebensqualität im Land NRW zu fördern.
Der entsprechende Programmaufruf I ist hier zu finden.
Am 16.06.2026 und am 30.06.2026 werden digitale Informationsveranstaltungen für Sportvereine angeboten (Anmeldung hier).
Wir bitten alle Vereine, die ein notwendiges Projekt bis Ende 2029 umsetzen wollen, ihre Interessensbekundung bis zum 30.09.2026 über das LSB-Förderportal einzureichen! Da möglichst viele der eingereichten Projekte gefördert werden sollen und gleichzeitig die Mittel begrenzt sind, bitten wir darum, nur wirklich notwendige und nicht bereits über andere Programme geförderte Projektvorhaben einzureichen.
Diese Förderbeträge stehen zur Verfügung:
- Attendorn: 259.460,00 €
- Drolshagen: 166.932,00 €
- Finnentrop: 179.030,00 €
- Kirchhundem: 166.932,00 €
- Lennestadt: 268.193,00 €
- Olpe: 264.860,00 €
- Wenden: 208.017,00 €
Weitere Informationen zum Programmaufruf I erhalten Sie hier.