Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist für alle sportinteressierten Personen ab einem Alter von 6 Jahren möglich. Voraussetzung ist ein Nachweis über den dauernden Grad einer Behinderung von mindestens 20 Prozent oder das Vorliegen einer geistigen Behinderung. Auch der Besitz eines Endoprothesenpasses kann als Nachweis gelten, wenn beispielsweise Gelenkprothesen vorhanden sind.
Welche Disziplinen gibt es?
Die Schwimmfähigkeit muss für den Erwerb des Sportabzeichens grundsätzlich nachgewiesen werden. Zusätzlich werden die sportlichen Fähigkeiten in den Kategorien Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination geprüft. In jeder dieser Kategorien genügt das erfolgreiche Bestehen einer Disziplin, was eine individuelle Anpassung des Programms ermöglicht.
Wie wird das individuelle Leistungsniveau bestimmt?
Angepasste Leistungsanforderungen:
Die Anforderungen orientieren sich an den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden, wobei Alter, Geschlecht, Art und Grad der Behinderung berücksichtigt werden. Das Sportabzeichen unterscheidet sich durch diese Berücksichtigung in verschiedene Klassen:
- Klasse A: Allgemeine Behinderung
- Klasse B: Einseitige Beinbehinderung
- Klasse C: Beidseitige Beinbehinderung
- Klasse D: Einseitige Armbehinderung
- Klasse E: Beidseitige Armbehinderung
- Klasse F: Einschränkungen durch Schädigung von Sinnesorganen
- Klasse G: Einschränkung der Geh- und Stehfähigkeit durch Nervenschädigung
- Klasse H: Rollstuhlfahrer*innen mit zentralen oder peripheren Nervenschädigungen
- Klasse I: Geistige Behinderung
- Klasse J: Kleinwuchs
Diese flexible Struktur gewährleistet, dass das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung optimal an individuelle Bedürfnisse angepasst ist, wodurch möglichst viele Menschen die Chance haben, sportliche Erfolge zu feiern und sich weiterzuentwickeln.